Sichere Vermögensgestaltung innerhalb der Familie
Im Fokus der Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge muss der Schutz des Familienvermögens (Asset Protection) vor dem Zugriff Dritter und vor Streitigkeiten innerhalb der Familie stehen.
Dabei gilt es unter Berücksichtigung der Interessen und Bedenken aller Beteiligten mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmittel eine ganzheitliche Lösung zu finden und so Gefahren wie Streitigkeiten, Scheidung, private Insolvenz, Geschäftsunfähigkeit auf Grund fortgeschrittenen Alters und Erbschaftsbesteuerung abzuwenden, um so den langfristigen Erhalt des Vermögens innerhalb der Familie zu sichern.
Die anwaltliche Praxis zeigt immer wieder: Eine frühzeitige rechts- und steuersichere Vermögensnachfolgegestaltung ist ebenso wertvoll wie das Vermögen selber.
Der Ehevertrag
Die Zahlen sprechen für sich: Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird inzwischen geschieden. Diese Entwicklung fußt nicht zuletzt auf der heutigen Bildungs- und Wirtschaftssituation der jungen Generation und damit einhergehend mit einem "moderneren Familienverständnis".
Neben den oftmals schwierigen Konsequenzen auf der menschlichen Ebene, stellt eine Scheidung immer auch eine Gefährdung für das vorhandene Vermögen der Eheleute und deren Familien dar. Die streitige Auseinandersetzung von Immobilienvermögen ist dabei besonders problematisch: bringt etwa ein Ehepartner eine Immobilie mit in die Ehe oder erhält eine solche im Rahmen einer Schenkung oder eines Erbes von seiner Familie, wird deren Wertsteigerung während der Dauer der Ehe beim Ausgleich des sog. Zugewinns bei der Scheidung berücksichtigt.
In der Wertsteigerung liegt die Gefahr
Gerade in Ballungszentren wie München, in denen Wohnungen und Häuser in schon in wenigen Jahren erhebliche Wertzuwächse erfahren, kann dies zur Zerschlagung der Immobile führen. Denn die Hälfte der Wertsteigerung als Zahlungsanspruch steht grundsätzlich dem geschiedenen Ehegatten zu. Kann diese Forderung dann nicht beglichen werden, muss die Immobilie zwangsläufig veräußert - im schlimmsten Fall versteigert - werden.
Scheidungsfolgen aktiv ansprechen
Im Rahmen einer sicheren Vermögensnachfolge ist daher die Gefahr einer Scheidung mit einzubeziehen. Dabei sollten gerade diese Ängste und Bedenken mit den eigenen Kindern bzw. unter den Eheleuten aktiv angesprochen und entsprechende Gestaltungen zum Schutze des "Familienvermögens" mindestens geprüft werden. In Betracht kommen ehevertragliche Regelungen oder Rückforderungsrechte bezüglich lebzeitigen Schenkung bei Scheidung des eigenen Kindes, um das Vermögen dem Zugriff des geschiedenen Ehegatten zu entziehen.
Testamentsgestaltung
Bereits aus der Vielzahl der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten zivilrechtlichen Gestaltungsmittel im Rahmen der Testamentserrichtung ergibt sich deren Streitanfälligkeit. In Betracht kommen u.a.
- Vermächtnis und Vorausvermächtnis
- Teilungsanordnung
- Auflagen
- Vor- und Nacherbschaft
- Testamentsvollstreckung (Verwaltungs- und Abwicklungsvollstreckung)
- Pflichtteilsentziehung und -beschränkung
Auch erbschaftsteuerliche Aspekte spielen bei der Testamentsgestaltung eine wesentliche Rolle. Denn eine zivilrechtlich sichere und wirtschaftlich sinnvolle Vermögensverteilung läuft ins Leere, wenn letztendlich der Fiskus zugreift. So können zum Beispiel bei einem "Berliner Testament" die steuerlichen Nachteile derart massiv sein, dass sich der Gesetzgeber zu einer leichten Entschärfung der Erbschaftsteuerlast von für diese Gestaltungsform typische Mehrfacherwerben unter bestimmten Voraussetzungen hat durchringen müssen. Nimmt man allerdings die Vermögensnachfolgegestaltung frühzeitig in Angriff, kann man einer Besteuerung größtenteils vollständig entgehen.
Ob Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag, entscheidend ist wie stets bei der Vermögensnachfolge die richtige Planung und entsprechende Kombination der Gestaltungsmittel unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Beteiligten.